Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind laut Regierungsentwurf verboten.
Werbung: jede Art kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel, der Wirkung oder der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittel-
bar oder mittelbar zu fördern, unabhängig davon, ob sie über das gesprochene Wort persönlich oder im Hörfunk, digital, in der Presse oder in einer anderen gedruckten
Veröffentlichung innerhalb oder außerhalb geschlossener Räume einschließlich Schaufensterwerbung erfolgt sowie wenn davon ausgegangen werden muss, dass ein
nicht unerheblicher Teil der Adressatinnen und Adressaten dies als Werbung für Cannabis wahrnimmt.
Sponsoring: jede Förderung von Einzelpersonen, Anbauvereinigungen oder Veranstaltungen in Form von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen mit dem Ziel, der Wirkung oder
der wahrscheinlichen Wirkung, den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern.