Strengere Vorgaben für Anbauvereine geplant

Wie bereits bei der Verabschiedung des CanG durch den Bundesrat von Gesundheitsminister Lauterbach angekündigt, sollen die Vorgaben für Anbauvereinigungen noch vor dem Inkrafttreten des CanG nochmals verschärft werden. Zu dieser geplanten Gesetzesänderung, die von den Regierungsfraktionen im Bundestag eingebracht werden soll, wurde nun kürzlich eine Formulierungshilfe des Gesundheitsministeriums bekannt. Danach sind für Anbauclubs insbesondere die folgenden Änderungen vorgesehen:

Keine Untervermietung von Anbauflächen

Es soll geregelt werden, dass sich das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung nicht innerhalb des befriedeten Besitztums einer anderen Anbauvereinigungen befinden darf. Damit wäre insbesondere die Vermietung eines Teils der eigenen Anbaufläche an einen oder mehrere andere Anbauvereine unzulässig.

„Großanbauflächen“ sollen von den Ländern verhindert werden können

Hierzu ist vorgesehen, dass der Anbauvereinigung die Erlaubnis versagt werden kann, wenn Anbauflächen sich in einem baulichen Verbund mit oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen anderer Anbauvereinigungen befinden.

Damit wird den Ländern bzw. den zuständigen Behörden die Möglichkeit eingeräumt, Anbauflächen im selben Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zueinander zu verhindern. Damit kommt es in gewissen Umfang also doch noch zu den im CanG bisher nicht vorgesehenen Abstandsvorgaben auch zwischen Anbauvereinigungen. Da es sich hierbei um eine Ermessensregelung handelt, bleibt zunächst abzuwarten ob und ggf. wie die einzelnen Länder diese weitere ausgestalten werden.    

Außerdem soll verhindert werden, dass die Anbauvereinigungen denselben gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen beauftragen können, die nicht unmittelbar mit dem Anbau zusammenhängen. Laut der dazu vorliegenden Formulierungshilfe sollen damit gewerbliche Geschäftsmodelle verhindert werden, die auf Großanbauflächen mit Paketleistungen für Anbauvereinigungen basieren.

Auch hier wird sich erst nach Verabschiedung der Änderung zeigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle noch möglich sind.

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