Bundestag beschließt Cannabisgesetz (CanG)

In der heutigen Sitzung am Freitag den 23.02.2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Cannabisgesetz – CanG) mit einigen Änderungen am ursprünglichen Regierungsentwurf beschlossen.

Das CanG sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht werden sollen der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen.

Privater Cannabis Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum.

Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

  • maximal 500 Mitglieder
  • Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mind. 6 Monaten in Deutschland
  • Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung
  • den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat
  • Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig.
  • Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden
  • In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.
  • Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen
  • Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.
  • Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

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