Nur wenige Wochen nach der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes will die Regierungskoalition die Regelungen nachjustieren. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ soll am Donnerstag, 16. Mai 2024, um 22:05 Uhr in erster Lesung im Bundestag beraten und nach 30-minütiger Debatte an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Damit soll die Protokollerklärung, die die Bundesregierung im Rahmen der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 zum Cannabis-Gesetz abgegeben hat, umgesetzt werden. Für Anbauvereinigungen sind weitere Verschärfungen geplant (siehe dazu bereits den Beitrag vom 24. April 2024). Eine Expertenanhörung im Gesundheistausschuss ist für den 03. Juni 2024 vorgesehen. Außerdem soll das Straßenverkehrsgesetz geändert und der Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter festgeschrieben werden soll.
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