Regierungspräsidium Freiburg für Erlaubnisse der Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg zuständig

Ab dem 1. Juli können in ganz Baden-Württemberg Anträge zum Betreiben von Cannabis-Anbauvereinigungen beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden. Das Regierungspräsidium Tübingen wird landesweit die Überwachung der Anbauvereinigungen übernehmen.

Das Regierungspräsidium hat dazu bereits ein Themenportal eingerichtet:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaftsordnung-und-kontrolle/konsumcannabisgesetz

Dort findet sich auch ein Merkblatt zu den Antragsunterlagen, welches zukünftig allerdings weiter entwickelt werden soll:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Wirtschaft/Konsumcannabisgesetz/Merkblatt_zur_Antragstellung_KonsumCannabisG.pdf

Bei Fragen zur Antragstellung, der Gründung einer Anbauvereinigung oder der Auswahl von geeigneten Räumen und Gundstücken sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten bundesweit Anbauvereinigungen und Unternehmen der Cannabsinbranche zu sämtlichen regulatorischen und rechtlichen Fragen (Tel.: 06221 / 65590 61 / kontakt@benesch.de ).

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