Derzeit befindet sich der vom Bundesministerium für Gesundheit entworfene Referentenentwurf – „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und
zur Änderung weiterer Vorschriften“ in der sog. Ressortabstimmung zwischen den verschiedenen beteiligten Ministerien der Bundesregierung.
Wenn die Bundesregierung sich auf eine finale Textfassung verständigt hat wird das Gesetz als ‚Regierungsentwurf‘ von der Bundesregierung beschlossen und dem Bundestag übermittelt. Dann beginnt formell das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag mit Lesung/Debatte im Parlament, Beratung in den Ausschüssen, Expertenanhörungen, etc…
Wie lange es bis zum Beginn dieses Verfahrens dauert, hängt davon ab, wie schnell oder langsam sich zunächst die Bundesregierung auf einen gemeinsamen Regierungsentwurf verständigt.
Share this post:
Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp
From the same category:
Säule 2 – Modellprojekte auf dem Weg
Allgemein