Die Pläne der Bundesregierung zu Anbauvereinigungen – Cannabis Social Clubs (Stand 28.04.2023)

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Säule 1 der Cannabis Legalisierung ist vor wenigen Tagen bekannt geworden.

Disclaimer: Es handelt sich dabei noch NICHT um den Inhalt des finalen Regierungsentwurfs.

Hier die wesentlichen Inhalte zu den geplanten Anbauvereinigungen:

Anbauvereinigungen benötigen eine behördliche Erlaubnis.
• Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn die dafür im Gesetz näher beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
• Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss alle Nachweise und Unterlagen enthalten, welche zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich sind.

• Abgabe von Cannabis nur an Mitglieder zum Eigenkonsum zu Selbstkosten der jeweiligen Anbauvereinigung (keine unentgeltliche Abgabe)
• Mitglieder können Personen ab 18 mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sein.
• Maximal 500 Mitglieder pro Anbauvereinigung.
• Abgabe nur persönlich (kein Versand, kein Erwerb für Dritte)
• Abgabe an Mitglieder bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag und bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum.
• An Heranwachsende dürfen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent abgegeben werden.
• Keine Abgabe in Vermischung oder Verbindung mit Alkohol, Tabak, Nikotin, Lebensmitteln, Aromen oder sonstigen Zusätzen.
• Keine Werbung.
• Nichtraucherschutzgesetz gilt auch für Cannabis.
• Zutritt zu Räumen der Anbauvereinigung ab 18 Jahren.
• Mindestabstände zwischen Anbauvereinigungen sowie zwischen Anbauvereinigungen und Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten oder öffentlichen Kinderspielplätzen.
• Abstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, etc. sollen auch für den Konsum in der Öffentlichkeit eingeführt werden.
• Die Bundesländer sollen die Möglichkeit bekommen, die Anzahl der Anbauvereinigungen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auf eine je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu begrenzen.
• Anbau nur durch Mitglieder der Anbauvereinigung, keine Beauftragung Dritter
• Kein Anbau von gentechnisch verändertem Cannabis
• Vorgaben für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel, Dünger, etc…
• Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck der Erzeugung in Anbauvereinigungen soll erlaubt werden
• Weitere Anforderungen zur Qualitätssicherung.
• Dokumentations- und Meldepflichten.
• Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Wegnahme, etc…
• Pflicht zur Alterskontrolle durch Lichtbildausweis und Mitgliedsausweis bei der Abgabe.
• Beipackzettel mit Abgaben zu Sorte, Gewicht, Erntedatum, THC-Gehalt, etc…
• Benennung eines Jugendschutzbeauftragten.
• Behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen