Eigenanbau – Pläne der Bundesregierung (Stand 28.04.2023)

Der Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums zur ersten Säule der Cannabis-Legalisierung ist kürzlich bekannt geworden.

Es handelt sich dabei noch NICHT um den finalen Regierungsentwurf. Hier die wesentlichen Inhalte zum Thema Eigenanbau:

• Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
• Anbau von insgesamt bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro Kalenderjahr (?) zum Zwecke des Eigenkonsums
• Anbau in der Wohnung oder im Bereich des befriedeten Besitztums
(Befriedetes Besitztum ist laut dem Gesetzentwurf: Ein Grundstück, Gebäude oder Teil eines Gebäudes, das vom Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch Schutzvorrichtungen gegen das beliebige Betreten gesichert ist.)
• Cannabissamen und Stecklinge für den Eigenanbau müssen vom Bundessortenamt zugelassen werden (Das Nähere regelt das Landwirtschaftsministerium).
• Die Einfuhr von Cannabissamen zum Eigenanbau soll erlaubt werden.
• Gegen Erstattung der entstandenen Selbstkosten der abgebenden Anbauvereinigung dürfen zum Eigenanbau maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat von Anbauvereinigungen bezogen werden.
• Heranwachsende (18 – 21) sollen nur Cannabissamen und Stecklinge erwerben dürfen, welches nach seinen biologischen Eigenschaften in weiteren Entwicklungsstadien einen THC-Gehalt
von höchstens 10 % aufweisen kann.
• Cannabis, Samen und Stecklinge sind vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sowie durch Kinder und Jugendliche zu schützen.
• Cannabis, Samen und Stecklinge aus dem privaten Eigenanbau dürfen nicht an Dritte abgegeben werden.
• Die unentgeltliche, nicht-gewerbliche Abgabe von Cannabis aus dem privaten Eigenanbau an
Personen ab 18 Jahren im Bereich der Wohnung oder des befriedeten Besitztums zum unmittelbar auf die Abgabe folgenden gemeinschaftlichen Eigenkonsum ist zulässig.
• Privater Eigenanbau darf keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für
die unmittelbare Nachbarschaft verursachen.
• Die Ausfuhr von Cannabis, Samen und Stecklingen aus dem privaten Eigenanbau ist verboten