In dem vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur ersten Säule der Cannabis Legalisierung sind bisher nur wenige Informationen zum zukündtigen Umgang mit CBD-Produkten enthalten. Hier der wesentliche Inhalt:
Disclaimer: Es handelt sich dabei noch NICHT um den finalen Regierungsentwurf.
• CBD-Gehalt des Produkts auf der Verpackung oder bei Abgabe ohne Verpackung in beigefügter Produktinformation anzugeben.
• Darüber hinaus gelten die jeweils einschlägigen Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Kosmetikrechts.