Bundesverfassungsgericht erklärt Richtervorlagen für unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit heute veröffentlichtem Beschluss vom 14.06.2023 (Az.: 2 BvL 3/20 u.a.) mehrere von den drei Amtsgerichten Bernau, Münster und Pasewalk erhobenen Richtervorlagen als unzulässig abgewiesen. Die drei Amtsgerichte hatten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Strafvorschriften des BtMG zu Cannabis geltend gemacht und die einschlägigen Vorschriften dem BVerfG nach Art. 100 Abs. 1…
Read article